PR Club Hamburg
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Beitragsordnung

Der PR Club Hamburg wird eigenwirtschaftlich betrieben und finanziert sich in erster Linie aus Mitgliedsbeiträgen. Die Mitgliedschaft im Verein und die damit verbundene Bereitstellung von Leistungen erfolgen im Interesse professioneller Arbeit nicht kostenlos. Im Einklang mit § 5 der Satzung des PR Club Hamburg werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben.

Jahresbeiträge sind mit dem Beginn des Beitragsjahres fällig und werden nach Zugang der Beitragsrechnung unverzüglich entrichtet.

Eintrittspreise bei eigenen Veranstaltungen des PR Club Hamburg sind mit Zahlung des Mitgliedsbeitrages abgegolten. Je nach Charakter der Veranstaltungen können zusätzliche Kosten für Catering (nach Verbrauch oder pauschal) berechnet werden.

Höhe der Beiträge

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach folgenden Beitragsgruppen:

Firmenmitgliedschaften
1.230,- € (zzgl. MwSt.)

Individualmitgliedschaft Gold
400,- € (zzgl. MwSt.)

Individualmitgliedschaften Silber (ohne Lastschriftverfahren)
170,- € (zzgl. MwSt.)

Individualmitgliedschaften Silber (im Lastschriftverfahren)
150,- € (zzgl. MwSt.)

Individualmitgliedschaften Silber (reduziert, ohne Aufnahmegebühr)
Studenten, Trainees aus dem Medienbereich, arbeitslose Kollegen auf schriftlichen Antrag für maximal 2 Jahre
92,- € (zzgl. MwSt.)

Aufnahmepreis Individualmitgliedschaft (Silber und Gold)
80,- € (zzgl. MwSt.)

Eintrittspreis für Gäste je Veranstaltung
39,- € (inkl. MwSt.)

Eintrittspreis für Gäste je Social Web-Coffee Club
25,- € (inkl. MwSt.)

kleines Voucher-Paket
5 Voucher für PR Club Hamburg-Veranstaltungen im Wert von jeweils 39,- €
gültig für 1 Jahr
160,- € (inkl. MwSt.)

großes Voucher-Paket
10 Voucher für PR Club Hamburg-Veranstaltungen im Wert von jeweils 39,- €
gültig für 1 Jahr
300,- € (inkl. MwSt.)

Beitragsregularium

(1) Firmenmitglieder haben die Möglichkeit neben den ständigen Repräsentanten auch andere Mitarbeiter aus dem PR- und Marketingbereich zu den Veranstaltungen anzumelden. Insofern ist die Mitgliedschaft innerhalb der Firma des Mitgliedes übertragbar.

(2) Die Individualmitgliedschaft ist eine persönliche Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist. Das Mitglied haftet für die Zahlung der Mitgliedsbeiträge privat und persönlich.

(3) Die Zahlung des Beitrags erfolgt in der Regel durch Bankeinzug oder Dauerauftrag sowie Überweisung für ein ganzes Beitragsjahr im Voraus.

(4) Der Vorstand kann in Einzelfällen auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen verzichten, sofern ein anderes geldwertes Äquivalent von dem Mitglied dauerhaft oder einmalig erbracht wird.

(5) Für nicht eingelöste Lastschriften werden Bankspesen und Bearbeitungskosten von zusammen 15,- € berechnet. Für jede Zahlungserinnerung wird eine Kostenpauschale in Höhe von 5,- € in Rechnung gestellt.

(6) Ein Mitgliedsvertrag ist geschlossen, wenn die beantragte Mitgliedschaft vom Vorstand rechtskräftig gegengezeichnet wurde.

(7) Mitgliedschaften sind mit einer Frist von drei Monaten zum Ende Beitragsjahres schriftlich kündbar.

(8) Ein Anrecht auf Inanspruchnahme von Leistungen des Vereins besteht nur dann, wenn die Beitragsrechnung rechtzeitig beglichen wurde.

(9) Ein möglicher Vereinsausschluss (§ 4 Ziff. 3) befreit nicht von der vollständigen Bezahlung von Beitragsrückständen.

Inkrafttreten

Der Verein hat die Fassung der Beitragsordnung in der vorliegenden Form am 12. Dezember 2013 beschlossen. Sie tritt mit Beschlussfassung in Kraft und wird damit Bestandteil der Satzung.

Hamburg, 12. Dezember 2013

Beitragsordnung als PDF

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